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   OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20   

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OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20 (https://dejure.org/2020,29679)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20 (https://dejure.org/2020,29679)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. August 2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20 (https://dejure.org/2020,29679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Abwesenheitsverhandlung - Verletzung des rechtlichen Gehörs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20
    Da jedoch grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Betroffenen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und es darüber hinaus nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden, lässt sich die Feststellung, ob das Gericht seine Pflicht, den Vortrag des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, nur dann feststellen, wenn sich dies aus besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 - 3 Ws (B) 299/96 KG Berlin, Beschluss vom 30.12.1998 - 2 Ss 354/98, 3 Ws (B) 666/98 juris).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs ist insbesondere dann auszugehen, wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben worden ist, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, das Gericht jedoch seine Äußerungen nicht zur Kenntnis genommen hat (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; BGHSt 28, 44, 46).
  • OLG Jena, 18.03.2004 - 1 Ss 40/04
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20
    "Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wurde durch den Betroffenen zulässig unter genauer und vollständiger Angabe der den Mangel enthaltenden Tatsachen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i. V. m. SS 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 80 Abs. 3 OWiG) in Form der Verfahrensrüge erhoben (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 18.03.2004 - 1 Ss 40/04 juris).
  • BGH, 17.05.1978 - 2 StR 618/77

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Antrag auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20
    Von einer Versagung des rechtlichen Gehörs ist insbesondere dann auszugehen, wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben worden ist, sich dem Gericht gegenüber zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, das Gericht jedoch seine Äußerungen nicht zur Kenntnis genommen hat (vgl. BVerfGE 11, 218, 220; BGHSt 28, 44, 46).
  • KG, 30.12.1998 - 3 Ws (B) 666/98
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.08.2020 - 6 Rb 34 Ss 577/20
    Da jedoch grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen eines Betroffenen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat und es darüber hinaus nicht verpflichtet ist, jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu bescheiden, lässt sich die Feststellung, ob das Gericht seine Pflicht, den Vortrag des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, nur dann feststellen, wenn sich dies aus besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 - 3 Ws (B) 299/96 KG Berlin, Beschluss vom 30.12.1998 - 2 Ss 354/98, 3 Ws (B) 666/98 juris).
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